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Freistellungsbescheid 2009 vom Finanzamt Bremen 3 Seiten

Freistellungsbescheid vom Finanzamt Bremen Seite 1 von 2004

Freistellungsbescheid vom Finanzamt Bremen Seite 1 von 2004

Freistellungsbescheid vom Finanzamt Bremen Seite 1 von 2004

Das Finanzamt Bremen prüft regelmäßig Einnahmen und Ausgaben unseres Vereins und stellt darüber diese Bescheinigung aus. Voraussetzung ist die ausschliessliche Verwendung von Mitteln für Gemeinnützige und Satzungsgemäße Zwecke. Durch dieses Dokument dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen.

unsere Steuererklaerung für 2008 liegt beim Finanazamt Bremen vor und wird in 3 Jahren geprüft

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